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Genossenschaft und Verwaltung

Am 5. Januar 2021 haben wir unsere Genossenschaft gegründet,

diese wird Eigentümerin der Liegenschaft

Genossenschaft

  • Alle BewohnerInnen sind Mitglied dieser Genossenschaft

  • Mitgliederzahl der Genossenschaft =
    max. 2 x  Bewohnerzahl

  • Die GenossenschafterInnen genehmigen die Statuten und stellen Kapital zur Verfügung

  • Der Vorstand erledigt die Geschäfte und vertritt die Genossenschaft nach aussen

      Genossenschaftsstatuten

Darlehen

Die Genossenschaft möchte eine möglichst hohen Eigenfinanzierung erreichen.

MieterInnen und Drittpersonen können der Genossenschaft ein Darlehen gewähren, welches selbstverständlich verzinst wird.

 

Darlehensreglement

 

Finanzierung

  • Pflichtanteilschein pro BewohnerIn ist Fr. 50'000.-

  • Minimales Anteilscheinkapital der übrigen Mitglieder ist Fr. 5'000.-

  • Die Genossenschaft vermietet die einzelnen Wohnungen den BewohnerInnen zu Kostenmiete

Kosten pro Wohnung

Natürlich beeinflussen Grundstückpreis und Bauweise / Baukosten die Mietkosten der einzelnen Wohnungen sehr stark.

Die verschiedenen Projekte welche wir in der Vergangenheit durchkalkulierten, ergaben Mietkosten von ca:

Fr. 1500.- bis 1600.- für eine 3,5-Zimmerwohnung

und

Fr. 1320.- bis 1410.- für eine 2,5-Zimmerwohnung

Diese Kosten sind exclusiv Nebenkosten, ohne Garage oder Parkplatz.

Reglement über die Vermietung und das Pflichtanteilkapital

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